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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2015 - L 7 R 292/11   

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https://dejure.org/2015,26518
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2015 - L 7 R 292/11 (https://dejure.org/2015,26518)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.02.2015 - L 7 R 292/11 (https://dejure.org/2015,26518)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - L 7 R 292/11 (https://dejure.org/2015,26518)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02

    Keine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des AAÜG § 7 Abs

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2015 - L 7 R 292/11
    Eine Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BvR 1070/02) sei einstimmig nicht zur Entscheidung angenommen worden.

    Der frühere Berichterstatter hat mit Verfügung vom 27. August 2014 u. a. den Hinweis erteilt, dass die Entgeltbegrenzung des § 7 i. V. m. Anlage 6 AAÜG nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (zuletzt 5. Senat; Urteil vom 14. Dezember 2011 Az.: B 5 R 2/10 R) sowie des Bundesverfassungsgerichts (22. Juni 2004, Az.: 1 BvR 1070/02) keinerlei verfassungsrechtlichen Bedenken begegne, die Klage mithin selbst dann ohne jede Aussicht auf Erfolg gewesen wäre, wenn sie nicht ohnehin als zurückgenommen gelten würde.

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 74/09 R

    Zulässigkeit einer fiktiven Berufungsrücknahme bei Nichtbetreiben des

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2015 - L 7 R 292/11
    Allerdings ist nur das Unterlassen solcher prozessualen Mitwirkungshandlungen erheblich, die für die Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen bedeutsam sind, die also für das Gericht - nach seiner Rechtsansicht - notwendig sind, um den Sachverhalt zu klären und eine Sachentscheidung zu treffen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - Az.: B 13 R 74/09 R, Rn. 52, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2015 - L 7 R 292/11
    Denn der Wegfall des Rechtsschutzinteresses (ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Klagerücknahmefiktion, vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95) kann zum Zeitpunkt der Betreibensaufforderung vom 21. Juni 2010 nicht festgestellt werden.
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2015 - L 7 R 292/11
    Mit dem von ihm selbst gefertigtem Schreiben vom 24. Juni 2002 teilte der Kläger mit, dass "der Widerspruch fortgeführt wird" und verwies zur weiteren Begründung auf das Urteil des BSG vom 20. Dezember 2001, Az.: B 4 RA 6/01 R.
  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2015 - L 7 R 292/11
    Der frühere Berichterstatter hat mit Verfügung vom 27. August 2014 u. a. den Hinweis erteilt, dass die Entgeltbegrenzung des § 7 i. V. m. Anlage 6 AAÜG nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (zuletzt 5. Senat; Urteil vom 14. Dezember 2011 Az.: B 5 R 2/10 R) sowie des Bundesverfassungsgerichts (22. Juni 2004, Az.: 1 BvR 1070/02) keinerlei verfassungsrechtlichen Bedenken begegne, die Klage mithin selbst dann ohne jede Aussicht auf Erfolg gewesen wäre, wenn sie nicht ohnehin als zurückgenommen gelten würde.
  • LSG Bayern, 12.07.2011 - L 11 AS 582/10

    Fristbeginn, Unterschrift, Klagerücknahmefiktion, Erledigung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2015 - L 7 R 292/11
    Sofern die Entscheidung aber wie im vorliegenden Fall angegriffen wird, bleibt das Verfahren bis zu diesem Zeitpunkt in der Sache beim Sozialgericht anhängig (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 12. Juli 2011 - Az.: L 11 AS 582/10).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - L 3 AS 133/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung bei Streit um

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2015 - L 7 R 292/11
    Das Berufungsgericht kann daher allein über die Richtigkeit dieser Feststellung als verfahrensrechtliche Vorfrage entscheiden (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 2012 - L 3 AS 133/12), nicht aber über den nach wie vor in erster Instanz anhängigen Rechtsstreit in der Sache.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.08.2012 - L 2 AS 132/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - keine Anwendung der Beschränkung gem §

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2015 - L 7 R 292/11
    Gegenstand des Berufungsverfahrens ist hier allein die Rechtsfrage, ob das Sozialgericht mit Gerichtsbescheid vom 5. September 2011 zu Recht festgestellt hat, dass die Klage als zurückgenommen gilt (vgl. für einen ähnlichen Fall LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. August 2012 - L 2 AS 132/12; Bayerisches LSG, Urteil vom 2. Februar 2012 - L 11 AS 339/11).
  • LSG Bayern, 23.02.2009 - L 13 R 80/09

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Auszahlung einer in der Beschwerdeinstanz

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2015 - L 7 R 292/11
    Mit der gerichtlichen Verfügung vom 11. März 2010 hat das Sozialgericht darauf hingewiesen, dass zum damaligen Zeitpunkt beim Bundessozialgericht (künftig: BSG) zur Frage der Rechtmäßigkeit des § 7 AAÜG zwei Musterverfahren (Az.: B 13 R 80/09 R und B 13 R 81/09 R) anhängig seien.
  • LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 339/11

    Zur Frage der Zustellung einer Betreibensaufforderung bei Eheleuten, die beide

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2015 - L 7 R 292/11
    Gegenstand des Berufungsverfahrens ist hier allein die Rechtsfrage, ob das Sozialgericht mit Gerichtsbescheid vom 5. September 2011 zu Recht festgestellt hat, dass die Klage als zurückgenommen gilt (vgl. für einen ähnlichen Fall LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. August 2012 - L 2 AS 132/12; Bayerisches LSG, Urteil vom 2. Februar 2012 - L 11 AS 339/11).
  • KG, 05.02.1894 - S 11/94

    Gewerbliche Fortbildungsschule. Ortsstatut. Rechtsgültigkeit

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